Oxyvenierung:
60 € pro Sitzung
IHHT (Intervall Hypoxie Hyperoxie Training)
60 € pro Sitzung//Sportdauermaske für das Training einmalig 60€
Photonentherapie:
70 € pro Sitzung
NLS Analyse Metatron
1. Termin 160-250 € / Folgetermine ca. 80 €
Posturologie
1. Termin 100 €
Posturologische Sohlen
165 € pro Paar
Akupunktur
60 € pro Sitzung
Osteopathie
98-110 € pro Sitzung
Oligoscan Vitalstoffanalyse
80 € inklusive Beratung
Privat versicherte Patienten/Beamte
Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer
Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einigen Leistungen überschreiten wir die in den
Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da wir sonst nicht kostendeckend arbeiten können. Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer
Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare. Bitte
beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PVK nicht erstattet werden und auch nicht in unserer Kostenaufklärung enthalten sind.
Gesetzlich versicherte Patienten mit Zusatzversicherungen für Heilpraktiker.
Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die
Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einigen Leistungen überschreiten wir die in den
Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da wir sonst nicht kostendeckend arbeiten können. Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer
Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare. Bitte
beachten Sie dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente nicht erstattet werden.
Clarissa Junger-Speckner